Bei Gebühren handelt es sich um Abgaben als Entgelt für eine bestimmte, von der pflichtigen Person veranlasste Tätigkeit des Gemeinwesens oder für die Benützung einer öffentlichen Einrichtung. Baupolizeigebühren zählen zu den Verwaltungsgebühren, welche geschuldet sind, wenn jemand durch sein Verhalten eine Amtshandlung veranlasst oder verursacht (Pierre Tschannen/Ulrich Zimmerli/ Markus Müller, Allgemeines Verwaltungsrecht, 3. A., Bern 2009, § 57 Rz. 20 ff.). 4.1.1 Im Bereich des Abgaberechts ist das Legalitätsprinzip besonders wichtig. Einerseits muss die Ordnung mit genügender Bestimmtheit in rechtsatzmässiger Form festgelegt sein (BGE 123 I 248 E. 2).