4.2.2 Die Vergabestelle führte dazu aus, die Sondervorschlags-Offerte sei unvollständig, spekulativ sowie intransparent und unplausibel, da die Verschiebungen der Nullpositionen nicht nachvollziehbar seien. Es werde auf im Projekt vorgesehene Massnahmen verzichtet, womit die Sicherheit beim Vortrieb reduziert und bezüglich des Wasseranfalls neue Risiken beim Bauherrn entstehen würden. Die Beschwerdeführerin habe nicht die Ausmasse der Ausschreibung, sondern jene gemäss ihrer eigenen Beurteilung im Angebot eingerechnet, weshalb der Ausschluss gerechtfertigt sei. Es seien „ganze Kapitel mit Nullbeträgen“ offeriert worden und die entsprechenden Preisanalysen seien nicht nachvollziehbar.