261.200 BB. Es liege weder eine Ausführungs- noch eine Vergütungsvariante vor, da keine andere Art von Leistungen und in keiner Position andere Preisarten offeriert worden seien. Diese Offerte sei ohne jede Spekulationsabsicht erstellt worden. Die Preisumlagerungen seien auf Seite 45 des Technischen Berichts sowie der Preisanalyse transparent gestaltet worden. Falls die Vergabestelle die Offerte nicht nachvollziehen bzw. verstehen konnte, hätte sie ein Unternehmergespräch gemäss Ziff. 225 BB durchführen können, ansonsten der Ausschluss der Sondervorschlags-Offerte schon wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs aufzuheben sei. - 18 -