4.2.1 Die Beschwerdeführerin führt dazu aus, die Sondervorschlags-Offerte enthalte in jeder einzelnen ausgeschriebenen Position einen vertragsrechtlich gültigen und verbindlichen Preis. Sie umfasse alle ausgeschriebenen Leistungen und sehe entsprechende Vergütungen nach den ausgeschriebenen Modalitäten vor. Die Positionen mit falschen Mengen seien preislich auf 0.00 Franken gesetzt und der fragliche Umsatz in sichere Positionen eingerechnet worden, wobei die betroffenen NPK-Kapitel auf der Seite 45 des Technischen Berichts aufgezeigt worden seien.