Dies gibt ihm die Möglichkeit, bei zu hohen Mengen zu tiefe Preise einzusetzen, was zu einer tiefen Offertsumme und damit erhöhten Chancen auf den Zuschlag führt. Der Unternehmer kann aber auch bei zu tiefen Mengen hohe Preise einsetzen, womit er mit den effektiven Mengen eine entsprechend hohe Vergütung erzielt, ohne dass sich dies in der Offertsumme niedergeschlagen hätte (vgl. Gutachten F___________, S. 8). Hier liegt ein Spekulationspotenzial. Die Beschwerdeführerin hat deshalb zu Recht gerügt, dass die falschen Mengen des Leistungsverzeichnisses dazu führen, dass die Offertsummen nicht den voraussichtlichen Abrechnungssummen entsprechen.