Sie hinterlegte zu Beweiszwecken mit ihrer Beschwerde das Parteigutachten eines Tunnelbauingenieurs. Nachdem die Vergabebehörde die Richtigkeit der Vorbringen bestritt und zu einzelnen Leistungspositionen Stellung bezog, hielt die Beschwerdeführerin in der Replik an ihren Behauptungen fest und hinterlegte ein zweites Gutachten von E___________, welcher das Vorausmass auch unter Berücksichtigung der Einwände der Vergabebehörde für fehlerhaft hält.