L. Das DVBU verwies mit Schreiben vom 25. Januar 2012 auf Seite 3 der Expertise, wonach die Ausschreibung als fachmännisch bezeichnet wurde, selbst wenn der Experte zum Schluss komme, dass zwischen den Mengenangaben der Pläne sowie der übrigen Ausschreibungsunterlagen und den Mengenangaben im Leistungsverzeichnis Differenzen bestehen würden, die ein Spekulationspotenzial enthalten würden. Die Preisdifferenzen würden aber lediglich zwischen + 0.15 % und - 8.56 % betragen.