Aus der Beilage 59 der Null-Franken-Preise gehe hervor, dass abgesehen von einem Anbieter alle übrigen auch Null-Franken-Preise offeriert hätten, weshalb sich die Frage stelle, warum diese Anbieter nicht auch ausgeschlossen worden seien. Spekulationspreise würden sich nicht aus Null-Franken- oder Fünf-Rappen-Preisen ergeben, sondern würden darin bestehen, dass sie einerseits einen Betrag darstellen, der im Vergleich zum korrekt kalkulierten Preis um Grössenordnungen zu hoch oder zu tief liegen würde, „und dass sie anderseits eine täuschend-scheinbare Vergünstigung des Angebots im Preisvergleich (…) oder aber die Ausnützung des Hebeleffekts von Mengensteigerungen auf Positionen mit