Am 7. Oktober 2011 hinterlegte die Beschwerdeführerin die Stellungnahme zur Duplik und hielt an den gestellten Anträgen fest. Die von der Vergabestelle eingefügten Summen in der Beilage 60 würden nicht mit jenen auf den Offertdeckblättern eines Anbieters übereinstimmen. Diese Summen würden um ca. eine Million bzw. ca. drei Millionen Franken höher als die wirklich offerierten Summen liegen. Die Offertsummen seien willkürlich erhöht worden. Aus der Beilage 59 der Null-Franken-Preise gehe hervor, dass abgesehen von einem Anbieter alle übrigen auch Null-Franken-Preise offeriert hätten, weshalb sich die Frage stelle, warum diese Anbieter nicht auch ausgeschlossen worden seien.