G. Mit Entscheid vom 20. September 2011 des Kantonsgerichts (A2 11 215) wurde der Beschwerde aufschiebende Wirkung erteilt, das Gesuch um Sicherheitsleistung abgewiesen, das Akteneinsichtsbegehren teilweise gutgeheissen und gleichzeitig das Gesuch der Beschwerdeführerin zur Erstellung einer Expertise zur Überprüfung der als falsch qualifizierten Leistungspositionen im Vorausmass gutgeheissen. Die Parteien wurden aufgefordert, bis zum 30. September 2011 Expertenvorschläge zu unterbreiten und Expertenfragen einzureichen (Dispositivziffer 5).