Die mit Fr. 0.00 pro Mengeneinheit offerierten Leistungen würden im Auftragsfall auch zu Fr. 0.00 ausgemessen. Mehrmengen infolge Bestellungsänderungen würden keinen Anspruch auf Preisänderungen geben. Preise zu Fr. 0.00 sowie Umlagerungen bzw. Mischkalkulationen seien weder Spekulationen noch Ausschlussgründe. Einzelpreise unter den Selbstkosten seien per se nie ein Ausschlussgrund. Unterangebote seien auf der Ebene der Gesamtofferte zu prüfen. Es sei nach wie vor kein Grund für einen Ausschluss der Sondervorschlags-Offerte ersichtlich.