Preisspekulationen funktionierten nur dann, wenn die Mengenangaben im Leistungsverzeichnis erheblich falsch seien, wie das in casu zutreffe. Solche Ausschreibungsunterlagen seien nicht nur wegen der Fehler in den Mengenangaben im Leistungsverzeichnis, sondern auch wegen der Eröffnung eines massiven Spekulationspotentials als vergabewidrig aufzuheben. Die Vergabestelle kenne die Fels- und Gesteinscharakteristik des Bergs „äusserst gut“, da sich dort bereits ein Schutterstollen befinde, der zur Nordröhre des Tunnels J___________ werde. Eine Verschiebung der Sicherungsklassen werde höchstens in ganz geringfügigem Masse eintreten.