Die Ausmassvorschriften würden nichts daran ändern, dass die kritisierten Mengen falsch seien. Das Gleichbehandlungs- und Wirtschaftlichkeitsproblem wird wie folgt präzisiert: „Je weiter entfernt von der späteren Realität die ausgeschriebenen Mengenangaben sich befinden, desto eher ist wahrscheinlich, dass im Preisvergleich ein Angebot obenaus schwingt, das später gar nicht das günstigste gewesen sein wird“ (S. 10). Preisspekulationen funktionierten nur dann, wenn die Mengenangaben im Leistungsverzeichnis erheblich falsch seien, wie das in casu zutreffe.