Zuschlagskriterien, die wie vorliegend keine hinreichende Aussagekraft in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit der Offerten zuliessen, seien rechtswidrig. Hochspekulative Angebote, die in der Offertsumme zwar günstig schienen, würden durch geschickte Preisbildung zu einer Explosion der tatsächlichen Vergütung im Vergleich zur offerierten Vergütung führen.