Sie sei das wirtschaftlich günstigste Angebot, weshalb es separat ausgeschlossen worden sei. Die falschen Mengenangaben würden Hauptpositionen betreffen, welche einen wichtigen Teil der Gesamtvergütung ausmachen würden, wobei auf die hinterlegte Tabelle verwiesen wurde (vgl. Seiten 35 – 37 der Beschwerde). Sie hinterlegte zum Beweis ein Parteigutachten von E___________, Tunnelbauingenieur, der zum Schluss kam, dass die Mengenangaben der Vergabebehörde im untersuchten Bereich klar ausserhalb der Bandbreite der irgendwie noch realistischen Prognosewerte liegen würden (vgl. Beschwerdebelege Nr. 17 und 17a).