Eventualiter seien die Ausschreibungsunterlagen aufzuheben, das Verfahren abzubrechen und mit einem korrekt geschätzten Vorausmass erneut öffentlich auszuschreiben. Oder es sei die Rechtswidrigkeit der Ausschreibungsunterlagen festzustellen und die Ausschlussverfügung aufzuheben sowie das Vergabeverfahren mitsamt der Sondervorschlags-Offerte weiterzuführen, eventualiter die Rechtswidrigkeit der Ausschlussverfügung festzustellen – alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (vgl. Ziffer 6 – 14 der Rechtsbegehren der Beschwerde).