Die Ausschreibungsunterlagen konnten ab Dienstag, 1. Februar 2011, bezogen werden. Die Ausschreibung beinhaltete eine Rechtsmittelbelehrung, wonach sie innert zehn Tagen seit der Veröffentlichung mittels Beschwerde bei der öffentlichrechtlichen Abteilung des Kantonsgerichts angefochten werden könne.