Als vollständig gelte ein Angebot, bei dem „das unveränderte Leistungsverzeichnis in Papierform vollständig vorhanden und alle einverlangten Unterlagen gemäss Pos. 252 bzw. Anhang 101 der Besonderen Bestimmungen („Erläuterungen zum Angebot und Technischer Bericht des Unternehmers“) ausgefüllt und wo vorgesehen, unterzeichnet“ seien. Nicht vollständig oder zu spät eingereichte (Datum des Poststempels) oder nicht rechtsgültig und originalunterzeichnete sowie falsch adressierte Angebote würden ausgeschlossen. Es wurden sowohl die Eignungswie auch die Zuschlagskriterien bekannt gegeben. Die Ausschreibungsunterlagen konnten ab Dienstag, 1. Februar 2011, bezogen werden.