{"Signatur": "VS_BZG_999", "Spider": "VS_Gerichte", "Datum": "2012-03-15", "PDF": {"Datei": "VS_Gerichte/VS_BZG_999_A1-11-155_2012-03-15.pdf", "URL": "https://api-justsearche.vs.ch/api/documents/df750f15314f0cf43b2f13056e2d62ed/file/", "Checksum": "b82dda14f14fd8e9d81d1ea82344dd80"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["A1 11 155"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Wallis Sonstiges Gericht Sonstige Kammer 15.03.2012 A1 11 155"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Valais Autre tribunal Autre chambre 15.03.2012 A1 11 155"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Vallese Altro tribunale Altro camera 15.03.2012 A1 11 155"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Wallis Sonstiges Gericht Sonstige Kammer"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Valais Autre tribunal Autre chambre"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Vallese Altro tribunale Altro camera"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "KGVS A1 Oeffentliches Recht ordentlich"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "JUGCIV      A1 11 155         URTEIL VOM 15. MÄRZ 2012      Kantonsgericht Wallis   Öffentlichrechtliche Abteilung      Es wirken mit: Kantonsrichter Jean-Pierre Zufferey, Präsident, Jean-Bernard Fournier   und Thomas Brunner sowie Gerichtsschreiberin Nadja Schwery      in Sachen   Verwaltungsgerichtsbeschwerde   der      X___________, bestehend aus der A___________, der B___________ sowie der   C___________ Bauunternehmung, vertreten durch Rechtsanwalt D___________      gegen      Staatsrat des Kantons Wallis         (Arbeitsvergabe)"}], "ScrapyJob": "446973/52/2024", "Zeit UTC": "21.01.2026 02:09:09", "Checksum": "320b4ddf9f8f6c8276e6ea643c20e08f", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Wallis Sonstiges Gericht Sonstige Kammer 15.03.2012 A1 11 155\nRegeste:\nJUGCIV      A1 11 155         URTEIL VOM 15. MÄRZ 2012      Kantonsgericht Wallis   Öffentlichrechtliche Abteilung      Es wirken mit: Kantonsrichter Jean-Pierre Zufferey, Präsident, Jean-Bernard Fournier   und Thomas Brunner sowie Gerichtsschreiberin Nadja Schwery      in Sachen   Verwaltungsgerichtsbeschwerde   der      X___________, bestehend aus der A___________, der B___________ sowie der   C___________ Bauunternehmung, vertreten durch Rechtsanwalt D___________      gegen      Staatsrat des Kantons Wallis         (Arbeitsvergabe)\n\n3.5.3 In den Positionen NPK 266.R121.920 und 121.990 enthält das\nLeistungsverzeichnis für das Teilobjekt VZ-I total 76 600 m‘ respektive 6 350 Stück\n- 13 -\n\nMörtelanker zur Sicherung der Ortsbrust. Die vom Experten ermittelte Menge gemäss\nPlänen ergibt 23 000 m‘ respektive 1 800 Stück, was damit bei den Brustankern ein\nMengenverhältnis vom Leistungsverzeichnis zum Plan von rund 340 % ergibt\n(Gutachten F___________, S. 29).\n\n3.5.4 In den Positionen NPK 266.R121.927 und 121.995 enthält das\nLeistungsverzeichnis für das Teilobjekt TUN-N total 36 000 m‘ respektive 1 800 Stück\nMörtelanker von 20 m Länge zur Sicherung der Ortsbrust. Die vom Experten ermittelte\nMenge gemäss Plänen ergibt aber 2 503 m‘ respektive 125 Stück, was damit bei den\nBrustankern von 20 m Länge ein Mengenverhältnis vom Leistungsverzeichnis zum\nPlan von rund 1 400 % ergibt (Gutachten F___________, S. 32).\n\n3.5.5 In der Position NPK 266.R149.111 enthält das Leistungsverzeichnis für das\nTeilobjekt VZ-I total 36 000 m3 Spritzbeton für die Gewölbesicherung. Die vom\nExperten ermittelte Menge gemäss Plänen ergibt 24 000 m3, was im Vergleich zu den\nnach den Submissionsplänen Nrn. 9.1, 9.3, 9.6 und 9.7 und den BB ermittelten\nMengen damit beim Spritzbeton ein Mengenverhältnis vom Leistungsverzeichnis zum\nPlan von 150 % respektive im Leistungsverzeichnis eine um 50 % höhere Menge als\ngemäss Plan ergibt (Gutachten F___________, S. 34).\n\n3.5.6 Im Positionsbeschrieb NPK 273.R211 (Vergütung nach Tunnellänge) enthält das\nLeistungsverzeichnis für das Teilobjekt VZ-I total 1 309 m‘ Schalung, während gemäss\ndes Experten nach Massgabe des Submissionsplanes Nr. 9.1 im Teilobjekt VZ-I nur\n435 m‘ abrechnungsrelevante Tunnelmeter anfallen. Im Vergleich zu den nach dem\nSubmissionsplan Nr. 9.1 und den BB ermittelten Mengen ergibt sich damit bei der\nGewölbeschalung ein Mengenverhältnis vom Leistungsverzeichnis zum Plan von\n300 %. Auffallend sei auch die Differenz beim Profiltyp A, welcher gemäss Plan 9.1 auf\n32 m komme, für welchen jedoch im Leistungsverzeichnis, Position NPK\n273.R211.396, ein Vorausmass von 870 m ausgesetzt sei (Gutachten F___________,\nS. 35).\n\n3.5.7 In der Position NPK 273.351.201 enthält das Leistungsverzeichnis für das\nTeilobjekt TUN-N total 8 500 m2 Stützmassnahmen bei der Gewölbebewehrung. Die\nvom Experten ermittelte Menge gemäss Plänen ergibt 21 245 m2, was im Vergleich zu\nden nach den Submissionsplänen Nrn. 8.1, 8.8 sowie 8.9 und den BB ermittelten\nMengen damit bei der Gewölbeschalung ein Mengenverhältnis vom\nLeistungsverzeichnis zum Plan von 40 % ergibt (Gutachten F___________, S. 36).\n\n3.5.8 In der Position NPK 273.351.201 enthält das Leistungsverzeichnis für das\nTeilobjekt VZ-I total 4 000 m2 Stützmassnahmen bei der Gewölbebewehrung. Die vom\nExperten ermittelte Menge gemäss Plänen ergibt aber 14 485 m2, was im Vergleich zu\nden nach den Submissionsplänen Nrn. 9.1, 9.8 sowie 9.9 und den BB ermittelten\nMengen damit bei der Gewölbeschalung ein Mengenverhältnis vom\nLeistungsverzeichnis zum Plan von 28 % ergibt (Gutachten F___________, S. 39).\n- 14 -\n\n3.5.9 Für das Teilobjekt TUN-N enthält das Leistungsverzeichnis in der Position NPK\n273.411.511 total 19 750 m3 Gewölbebeton unbewehrt und in der Position NPK\n273.421.411 total 2 500 m3 Gewölbebeton bewehrt. Die vom Experten ermittelten\nMengen gemäss Plänen ergeben 11 200 m3 Gewölbebeton unbewehrt und 9 200 m3\nGewölbebeton bewehrt, was im Vergleich zu den nach den Submissionsplänen\nNrn. 8.1, 8.8 und 8.9 und den BB ermittelten Mengen beim unbewehrten Beton ein\nMengenverhältnis vom Leistungsverzeichnis zu den Plänen von 176 % und beim\nbewehrten Beton ein Mengenverhältnis vom Leistungsverzeichnis zu den Plänen von\n27 % ergibt (Gutachten F___________, S. 42).\n\n3.5.10 Für das Teilobjekt TUN-N enthält das Leistungsverzeichnis in der Position NPK\n273.411.311 total 1 900 m3 Beton für gerade Sohlen unbewehrt und in der Position\nNPK 273.411.411 total 5 150 m3 Beton für gewölbte Sohlen unbewehrt. Die vom\nExperten ermittelten Mengen gemäss Plänen ergeben 263 m3 Beton für gerade Sohlen\nunbewehrt und 2 361 m3 Beton für gewölbte Sohlen unbewehrt, was im Vergleich zu\nden ermittelten Mengen beim Beton für gewölbte Sohlen unbewehrt ein\nMengenverhältnis vom Leistungsverzeichnis zu den Plänen von 722 % und beim Beton\nfür gewölbte Sohlen unbewehrt ein Mengenverhältnis vom Leistungsverzeichnis zu den\nPlänen von 218 % ergibt (Gutachten F___________, S. 46).\n\n3.5.11 In der Position NPK 273.421.433 enthält das Leistungsverzeichnis für das\nTeilobjekt VZ-I total 19 000 m3 Gewölbebeton bewehrt. Die vom Experten ermittelte\nMenge gemäss Plänen ergibt 11 400 m3, was im Vergleich zu den nach den\nSubmissionsplänen Nrn. 9.1, 9.7, 9.8 sowie 9.9 und den BB ermittelten Mengen damit\nbeim Gewölbebeton ein Mengenverhältnis vom Leistungsverzeichnis zum Plan von\n167 % ergibt (Gutachten F___________, S. 47).\n\n"}