– Analoge Anwendung des Gesetzes betreffend die Besoldung der Beamten und Angestellten des Staates Wallis vom 12. November 1982 (SGS/VS 172.4) bei fehlender kommunaler Regelung in Bezug auf die Arbeitsunfähigkeit eines Mitglieds einer Behörde ; Vergleich des Status eines Gemeinderats mit jenem eines Grossratsmitglieds oder eines Staatsangestellten (Art. 12 Abs. 2 des Gesetzes betreffend die Besoldung der Beamten und Angestellten des Staates Wallis ; E. 4). – Höhe der auszurichtenden Entschädigung, insbesondere im Hinblick auf die Entschädigung für Gemeinderatssitzungen und Auslagen (E. 5). Réf. CH : Art. 7 AHVV, Art. 324a OR Réf.