3.2 Im vorliegenden Fall war die Ausschreibung im Amtsblatt vom 1. April 2011 ausdrücklich mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen. Die Gemeinde hat sowohl in der Publikation im Amtsblatt als auch in den Ausschreibungsunterlagen (Seite 2 von 9) als Verfahrensprache («Langue de procédure») Französisch vorgegeben. Ab der Publikation im Amtsblatt konnten die interessierten Anbieter die Ausschreibungs- RVJ / ZWR 2012 61