Einschränkung der Betriebszeiten einer Waschanlage durch ein Polizeireglement - von der zuständigen Baubewilligungsbehörde anzuwendende gesetzliche Bestimmungen (Art. 15 Abs. 2 BauG; E. 2a-2c). - Kognitionsbefugnis des Staatsrats als Beschwerdeinstanz (E. 2d). - Verhältnis kantonales Recht zum Bundesrecht auf dem Gebiet des Umweltschutzes (Art. 65 USG; E. 3). - ein gesetzliches Polizeiverbot ist auf alle von der Norm betroffenen Fälle anwendbar (E. 4). - Verfassungsmässigkeit einer Polizeivorschrift, welche die Betriebszeiten einer Waschanlage regelt (Art. 27 und 36 BV; E. 5). - Polizeivorschriften, Rückwirkung und wohlerworbene Rechte (E. 6).