Der Beschluss des Grossen Rates bzw. des Staatsrates über die Kostenaufteilung ist vorab Regierungstätigkeit im Bereich des Strassenbaus, indem das kantonale Parlament bzw. die oberste kantonale Regierungsbehörde die Finanzierung des Strassenbaus festlegt und bestimmt, welche Gemeinden sich am Bau und Erhalt der kantonalen Verkehrswege beteiligen sollen. Der Entscheid über diese politische Interessenabwägung, die sich etwa um den Solidaritätsgedanken zwischen Tal- und Berggemeinden, finanzstarken und finanzschwachen Gemeinden oder das Mass der Kantonalisierung aller Kosten dreht (vgl. BSGC 1998-I, Session ordinaire de février 1998, S. 126 ff.;