Ulrich Häfelin/Georg Müller/Felix Uhlmann, Allgemeines Verwaltungsrecht, 6. A., Zürich/St. Gallen 2010, N. 528). Der Beschluss des Grossen Rates bzw. des Staatsrates über die Kostenaufteilung ist vorab Regierungstätigkeit im Bereich des Strassenbaus, indem das kantonale Parlament bzw. die oberste kantonale Regierungsbehörde die Finanzierung des Strassenbaus festlegt und bestimmt, welche Gemeinden sich am Bau und Erhalt der kantonalen Verkehrswege beteiligen sollen.