Walter Kälin, Das Verfahren der staatsrechtlichen Beschwerde, 2. A., Bern 1994, S. 133, je mit Hinweisen). Um dessen Verfassungsmässigkeit auch zum jetzigen Zeitpunkt noch prüfen zu können, muss mithin der von der Beschwerdeführerin als verfassungswidrig taxierte Art. 88 StrG dem vorliegend angefochtenen Einzelakt zugrunde liegen, d.h. in der Verfügung tatsächlich angewendet worden sein.