6. 1. Gemäss unbestritten gebliebenen Aussagen der Schätzungskommission in ihrer Vernehmlassung vom 24. März 2010 war das Gebäude zerfallen und seit Jahren nicht mehr landwirtschaftlich genutzt worden. Der Beschwerdeführer habe weder behauptet noch nachgewiesen, jemals das Gebäude renovieren zu wollen. Im Übrigen werde die Ernte seit Jahren von einem Bauer in einer Scheune im nahegelegenen Weiler Obermatt eingebracht. In seiner Stellungnahme vom 10. Mai 2010 liess der Beschwerdeführer diese Aussagen der Schätzungskommission unwidersprochen, ja viel mehr gab er darin selbst zu, dass «der Ertrag im Gebiet selber, nämlich in Ställen der Umgebung verwendet wird».