Es handelt sich dabei also nicht bloss um Bemerkungen und Begründungen der Kommission, sondern darin können auch Entscheide in Haupt- und Nebenpunkten enthalten sein. Die so von der Schätzungskommission festgelegte Temporärentschädigung ist überdies mit dem Entscheidort, Ent- scheid- und Zustelldatum sowie den Unterschriften des Kommissionspräsidenten und der zwei Kommissionsmitglieder versehen.