Die Parzellen in Visp und Raron sind überdies aufgrund ihrer zentralen Lage, Grösse und besseren Erschliessung höher zu bewerten als jene des Beschwerdeführers und lassen sich bereits aus diesem Grunde vorliegend nicht zum Vergleich heranziehen. Andere in der LZ der Gemeinde Termen gehandelte Vergleichspreise führt der Beschwerdeführer keine an.