Fr. 3.–/ m2 für die Parzellen Nrn. 1238 und 1229 Fr. 500.– für einen Kirschbaum Fr. 500.– für einen Nussbaum Fr. 1’000.– für Inkonvenienzen Fr. 8’000.– für Scheune-Stall Fr. 0.50/m2 und pro Jahr für die temporäre Enteignung von Teilflächen der Parzellen Nrn. 1248, 1240, 1236, 1237, 1232, 1233, 1230 und 1229. C. Weiter entschied die Kommission, eventuell auftretende Minderwerte oder Bauschäden oder Ertragsausfälle seien dem Departement für Verkehr, Bau und Umwelt schriftlich mit Belegen bis zum Abschluss der Arbeiten zu melden und die Minderwerte sowie die Ertragsausfälle würden anschliessend von der Kommission behandelt und festgelegt.