Gekürzter Sachverhalt A. Die Gemeinde A. beabsichtigte eine Zonenplanänderung. Das entsprechende Dossier mit den Plänen wurde öffentlich aufgelegt. X. erhob gegen die beabsichtigte Zonenplanänderung Einsprache, die der Gemeinderat guthiess. Die Urversammlung nahm die Zonenplanänderung an, der Einspracheentscheid des Gemeinderats blieb unberücksichtigt. 34 RVJ / ZWR 2012 Erwägungen (...)