3.2 der Richtlinien 2006 für das Jahr 2006 und nun im Reglement vom 21. November 2007 auf 10 Jahre festgelegt worden ist. Wie den Gesetzesmaterialien entnommen werden kann, beabsichtigte der Gesetzgeber mit dieser Sperr- und Wartefrist, die touristische Entwicklung im Kanton unter Kontrolle zu behalten und die Wiederveräusserung von bestehenden Wohnungen an Ausländer aus Spekulationsgründen zu verhindern (Bulletins des Séances du Grand Conseil, verlängerte Mai-Session 1990, S. 126 ff. und 281 ff. und verlängerte November-Session 1990 S. 251 ff. und 462 ff.). 7. 2. Vorliegend kann man dem im Kaufvertrag hineinkopierten Grundbuchauszug entnehmen, dass die V. AG am 20.8.2001 die fragli-