6. 1. Von diesen Möglichkeiten hat der Kanton Wallis Gebrauch gemacht. Gemäss Art. 1 Abs. 2 kBewG kann die Bewilligung einer natürlichen Person, die das Grundstück als Ferienwohnung oder als Wohneinheit in einem Apparthotel erwirbt, im Rahmen des kantonalen Kontingents und der Zuteilungsregeln erteilt werden (Art. 9 Abs. 2 BewG). Art. 5 lit. b kBewG sieht vor, dass die Zuteilung von Kontingentseinheiten für bestehende Wohnungen an Personen erfolgen kann, die darlegen, erstens, dass sie mit dem Erwerber, der die persönlichen Bedingungen zur Erteilung einer Bewilligung erfüllt, eine öffentlich verurkundete Vereinbarung abgeschlossen haben und zweitens, dass sie ihr Recht auf