Der Erwerb einer Ferienwohnung durch Personen im Ausland ist bewilligungspflichtig (Art. 2 Abs. 1 BewG; Art. 1 Abs. 2 kBewG). Gemäss Art. 3 Abs. 2 BewG können die Kantone zur Wahrung ihrer unterschiedlichen Interessen zusätzliche Bewilligungsgründe und weitergehende Beschrän- RVJ / ZWR 2010 67