j BewG werde zu restriktiv und somit rechtswidrig interpretiert. Diese Bestimmung wurde gerade im Sog des Freizügigkeitsabkommens eingeführt und die Beschränkung des Zweitwohnungserwerbs für Grenzgänger auf die Region des Arbeitsorts kann im Sinne des vorgenannten zwischenstaatlichen Abkommen zwischen der Schweiz und Deutschland interpretiert werden, in dem als Grenzzonen in der Schweiz aufgeführt wurden: «Die Kantone Basel-Stadt, Basel-Land, Solothurn, vom Kanton Bern die Bezirke Laufen, Moutier und Wangen, vom Kanton Jura der Bezirk Delémont, der Kanton Aargau ohne den Bezirk Muri, der Kanton Zürich ohne die Bezirke Affoltern und Horgen, die Kantone Schaffhausen,