AS 2002 S. 685, i.K. 1. Juni 2002). Auch wenn der Begriff der Zweitwohnung nicht eng ausgelegt werden darf, gilt die Ausnahme nur für eine einzige Zweitwohnung, aber nicht für eine Ferienwohnung (Urteil des Bundesgerichts 2C.875/2008 vom 16. März 2009 E. 2.1; Felix Schöbi, Das Abkommen über die Freizügigkeit der Personen und der Erwerb von Grundstücken in der Schweiz, in Bilaterale Abkommen Schweiz - EU [Erste Analysen], 2001, S. 425).