Erwägungen (...) 4. Die Beschwerdeführer machen sinngemäss geltend, sie fielen gemäss Art. 7 lit. j BewG nicht unter die Bewilligungspflicht, da für das Kaufobjekt das Kriterium «in der Region des Arbeitsorts» nicht aufgrund der Kilometerdistanz, sondern aufgrund der Erreichbarkeit zu interpretieren sei. Die Distanz vom Arbeitsort nach Leukerbad betrage nicht ca. 280 km, sondern 200 km. 4. 1. Das BewG beschränkt den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland, um die Überfremdung des einheimischen Bodens zu verhindern (Art. 1). Gemäss Art. 2 Abs. 1 BewG bedarf der RVJ / ZWR 2010 63