2 des Gesetzes betreffend die Anwendung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 31. Januar 1991 (kBewG; SGS/VS 211.41) enthaltene Bedingung, wonach ein Kontingent einer Person zugeteilt werden kann, die darlegt, dass sie ihr Recht auf die Wohnung mehr als zehn Jahre innehat, ebenfalls als nicht erfüllt. Die Veräusserin habe die zu übertragenden Parzellenanteile am 9. November 2005 erworben, so dass die 10-jährige Eigentumsdauer nicht erfüllt sei.