Baubewilligungsverfahren und baupolizeiliches Verfahren – Verhältnis zwischen Baubewilligungsverfahren und des auf Verlangen des Nachbarn eröffneten Verfahrens zur Überprüfung der Übereinstimmung der bereits erstellten Baute mit der dem Bauherrn erteilten Baubewilligung; diese beiden Verfahren können von der ersten Instanz nötigenfalls in einer einzigen Verfügung erledigt werden; wird diese Verfügung von einem Nachbarn angefochten, kann die Beschwerdeinstanz über diese beiden Aspekte in zwei getrennten Entscheiden befinden (E. 2 und 7 ). – Anforderungen an die Baugesuchsunterlagen (E. 3). 140 RVJ / ZWR 2011