Da bereits eine Ausschreibung im offenen Verfahren durchgeführt wurde und eine Kostenschätzung des Ingenieurs im Bauprojekt vorliegt, bestehen genügend Angaben, damit der gesamte Auftragswert der Maschinenmiete und der Materiallieferung geschätzt werden kann. Die Gemeinde hegt denn auch selbst Bedenken, für die Materiallieferung den Schwellenwert des Einladungsverfahrens zu überschreiten. Die Maschinenmiete und die Materiallieferungen müssen als zusammenhängende Leistungen betrachtet werden, wobei eine getrennte Vergabe nicht ausgeschlossen ist.