welche die Gemeinde momentan noch nicht ausgeschrieben hat, betrachtet die Gemeinde als Lieferauftrag. Genaue Vorausmasse seien hier erst möglich, wenn der Rohbau erstellt sei. Dann erst könne die Trag- und Deckschicht präzise dimensioniert wer den. Und dann zeige sich, ob die Materiallieferungen im Einladungsverfahren oder im offenen Verfahren auszuschreiben seien. Dieser Argumentation kann nicht gefolgt werden. Da bereits eine Ausschreibung im offenen Verfahren durchgeführt wurde und eine Kostenschätzung des Ingenieurs im Bauprojekt vorliegt, bestehen genügend Angaben, damit der gesamte Auftragswert der Maschinenmiete und der Materiallieferung geschätzt werden kann.