Der Verband bezweckt prioritär die Erhaltung und Verbesserung des Waldes, es gehört aber auch allgemein zu seinen Aufgaben, die Dörfer und ihre Zufahrtstrassen zu sichern. Die Gemeinde legt denn auch dar, dass der Strassenbau seit Jahrzehnten zu den Kernkompetenzen des Forstbetriebes gehöre. Es ist auch das «Tätigkeitskriterium» erfüllt, da der Forstbetrieb ganz wesentlich - ja ausschliesslich - für die Trägergemeinden tätig ist. Der Entscheid der Gemeinde, die Sanierungsar beiten der Alpstrasse durch den Forstbetrieb ausführen zu lassen, statt eine aussenstehen de Unternehmung zu beauftragen, ist ohne weiteres zulässig und stellt diesbezüglich keine Rechtsverletzung dar.