4. 3. Im vorliegenden Fall ist die Burger- und Einwohnergemeinde A. Mitglied des Zweckverbandes Forstrevier B. Dieses Forstrevier wird durch die Mitgliedergemeinden getragen und kontrolliert. Private Beteilungen bestehen keine, so dass keine Konfliktsituationen entstehen. Die Kontrolle kann also durch Mehrheitsbeschluss ausgeübt werden, auch wenn die Mehrheiten sich fallweise anders zusammensetzen. Das «Kontrollkriterium» ist also gegeben. Der Verband bezweckt prioritär die Erhaltung und Verbesserung des Waldes, es gehört aber auch allgemein zu seinen Aufgaben, die Dörfer und ihre Zufahrtstrassen zu sichern.