Selbst wenn be ide Partner eines Rechtsgeschäftes der Form nach jeweils eigene Rechtspersönlichkeit haben, kann die zwischen ihnen durchgeführte Transaktion gleichwohl einem hausinternen Geschäft gleichgestellt werden, und zwar wenn zwei von der Rechtsprechung entwickelte Kriterien erfüllt sind. Nach dieser «Teckal- Praxis» kann ein öffentlicher Auftraggeber einen Auftrag ohne Beachtung des Vergaberechts an eine Tochtergesellschaft vergeben, wenn erstens der Auftraggeber diese Gesellschaft kontrolliert wie eine eigene Dienststelle («Kontrollkriterium») und wenn zweitens die Tochtergesellschaft ihre Leistungen allgemein ganz wesentlich für den Auf-