päischen Gerichtshofes (Baurecht 2/09, S. 75). Nach dieser Rechtsprechung ist das Vergaberecht grundsätzlich zur Anwendung zu bringen, sobald eine vertragliche Vereinbarung zwischen zwei verschiedenen Personen besteht. Selbst wenn be ide Partner eines Rechtsgeschäftes der Form nach jeweils eigene Rechtspersönlichkeit haben, kann die zwischen ihnen durchgeführte Transaktion gleichwohl einem hausinternen Geschäft gleichgestellt werden, und zwar wenn zwei von der Rechtsprechung entwickelte Kriterien erfüllt sind.