4. Die Beschwerdeführerin macht auch geltend, dass der Forstbetrieb «ein eigener Gemeindeverband» sei und dieser wie «ein normaler Drittbewerber» zu betrachten sei, der am Vergabeverfahren teilnehmen könne. Überdies gehöre der Strassenbau nicht zu den Kernaufgaben des Forstbetriebes.