3. 1. Mit der Ausschreibung verspricht der Auftraggeber dem einzelnen Anbieter nicht den Auftrag als solchen, immerhin aber eine reale und faire Chance, im Rahmen der massgebenden Zuschlagskriterien der erfolgreiche Anbieter sein zu können. Diese Chance wird dem Submittenten entzogen, wenn der Auftraggeber das Verfahren abbricht, ohne den Auftrag zu vergeben. Ein Abbruch kann für ihn auch dann negative Folgen haben, wenn das Verfahren wiederholt wird, da ihm dadurch nicht nur ein Zusatzaufwand erwachsen, sondern auch seine Chance auf den Zuschlag geringer werden kann, weil eventuell neue und preisgünstigere Angebote eingereicht werden.