Die X. AG focht diese Verfügung nicht an. Am 1. September 2009 hatte die Gemeinde neu nur die Miete von Baumaschinen für die Instandstellung der Alpstrasse im Einladungsverfahren ausgeschrieben. Gegen diese Ausschreibung gelangte die X. AG (Beschwerdeführerin) mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde ans Kantonsgericht. Erwägungen (...) 3. Die Beschwerdeführerin macht vorab geltend, die Gemeinde müsse das Ausschreibungsverfahren vom Jahre 2007 für die Sanierung der Alpstrasse weiter- führen. Sie widersetzt sich somit dem Abbruch oder Widerruf des Vergabeverfahrens.