die Gemeinde zurückwies mit der Aufforderung, die X. AG bei der Vergabe der Arbeiten in die Gesamtbewertung miteinzubeziehen und den Zuschlag an den wirtschaftlich günstigsten Anbieter zu erteilen. Nach mehreren Interventionen teilte die Gemeinde mit Schreiben vom 19. Juni 2009 der X. AG mit, dass sie das Verfahren von 2007 abbreche und demnächst neu ausschreiben werde. Der Abbruch wurde begründet mit den veränderten konjunkturellen Rahmenbedingungen und weil die Dauer der Angebotsgültigkeit von 6 Monaten «längst abgelaufen» sei. Die X. AG focht diese Verfügung nicht an.