Gekürzter Sachverhalt Im Amtsblatt Nr. 29 vom 20. Juli 2007 hatte die Munizipalgemeinde A. (Gemeinde) die Baumeisterarbeiten für die Sanierung einer Alpstrasse im offenen Verfahren ausgeschrieben. Nach der Offertöffnung vom 14. August 2007 und dem Vergabeantrag vom 17. August 2007 schloss der Gemeinderat an der Sitzung vom 18. September 2007 die X. AG vom Verfahren aus mit der Begründung, die Grundvoraussetzungen nicht zu erfüllen. Gegen diese Ausschlussverfügung gelangte die X. AG am 22. Oktober 2007 ans Kantonsgericht, das mit Entscheid vom 21. Dezember 2007 die Beschwerde guthiess und die Angelegenheit an RVJ / ZWR 2010 23