– Sanierungsarbeiten an einer Alpstrasse durch den gemeindeeigenen Forstbetrieb ausführen zu lassen als In-House-Geschäft (E. 4). – Bei der Schätzung des Auftragswerts darf nicht knapp gerechnet werden. Zeigt sich aufgrund der Angebote, dass ein höherstufiges Verfahren hätte gewählt werden müssen, ist das Verfahren abzubrechen. Getrennte Vergabe zusammenhängender Leistungen ist möglich, sofern bei jedem Teilauftrag das für den Gesamtwert massgebende Verfahren angewandt wird (Art. 4 Abs. 5 GIVöB, Art. 8 Abs. 1 GIVöB;